Regeln und Vorschriften

1) Zulassungs- und Aufenthaltsbedingungen

Um Zutritt zum Campingplatz zu erhalten, sich dort niederzulassen oder zu bleiben, müssen Sie vom Verwalter oder seinem Vertreter dazu berechtigt sein. Der Verwalter ist dafür verantwortlich, dass der Campingplatz in gutem Zustand gehalten wird und die geltenden internen Vorschriften eingehalten werden. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz impliziert die Anerkennung der Bestimmungen dieser Vorschriften und die Verpflichtung, diese einzuhalten. Niemand darf auf dem Campingplatz wohnen.

2) Polizeiliche Formalitäten

Gemäß Artikel R.611-35 des Code de l’Entrée et du Séjour des Étrangers et du Droit d’Asile muss der Verwalter ausländische Kunden bei der Ankunft eine individuelle Polizeiformular ausfüllen und unterschreiben lassen. Dieses muss enthalten: - Vollständiger Name; - Geburtsdatum und -ort; - Nationalität; - Wohnort. Kinder unter 15 Jahren können auf dem Formular eines Elternteils erscheinen.

3) Unterkunft

Die Außenunterkunft und die zugehörige Ausrüstung müssen gemäß den Anweisungen des Verwalters oder seines Vertreters am angegebenen Standort aufgestellt werden. Für die Unterkunft muss der Kunde innerhalb von 24 Stunden das Inventar an der Rezeption abgeben und etwaige Mängel und/oder Schäden melden. Andernfalls kann der Kunde beim Ausgangsinventar haftbar gemacht werden.

4) Rezeption

Geöffnet von 9 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 19 Uhr in der Nebensaison und von 9 Uhr bis 20 Uhr im Juli/August. An der Rezeption finden Sie alle Informationen zu den Dienstleistungen, Erfrischungsmöglichkeiten, Sportanlagen, touristischen Attraktionen in der Umgebung und anderen nützlichen Adressen. Ein System zur Erfassung und Bearbeitung von Beschwerden steht den Kunden zur Verfügung.

5) Aushang

Diese Regeln und Vorschriften sind am Eingang des Campingplatzes und an der Rezeption ausgehängt. Sie werden jedem Kunden ausgehändigt, der sie anfordert. Im Falle klassifizierter Campingplätze wird die Klassifizierungskategorie mit der Bezeichnung "Tourismus" oder "Freizeit" und die Anzahl der Tourismus- oder Freizeitplätze angezeigt. Die Preise der verschiedenen Dienstleistungen werden den Kunden gemäß den vom Minister für Verbraucherschutz festgelegten Bedingungen mitgeteilt und können an der Rezeption eingesehen werden.

6) Abreiseformalitäten

Die Kunden müssen den Schlüssel ihrer Unterkunft, alle Armbänder und ihre Magnetkarte bis 10 Uhr (12 Uhr für Campingplätze) zurückgeben. Das Ausgangsinventar wird auf der Grundlage des bei der Ankunft überprüften Inventars durchgeführt. Kunden, die außerhalb der Öffnungszeiten der Rezeption abreisen möchten, müssen die Rezeption am Vortag ihrer Abreise benachrichtigen.

7) Lärm und Stille

Gäste werden gebeten, jeglichen Lärm oder Diskussionen zu vermeiden, die ihre Nachbarn stören könnten. Tonanlagen müssen entsprechend eingestellt werden. Türen und Kofferräume müssen so diskret wie möglich geschlossen werden. Der Verwalter sorgt für die Ruhe seiner Kunden, indem er Zeiten festlegt, in denen völlige Stille herrschen muss: Ab Mitternacht muss die Ruhe aller durch Minimierung jeglicher potenzieller Geräusche respektiert werden. Stille ist in den Gassen und außerhalb der Unterkünfte unerlässlich.

8) Besucher

Nach Genehmigung durch den Verwalter oder seinen Vertreter können Besucher auf dem Campingplatz unter der Verantwortung der Camper, die sie empfangen, zugelassen werden. Der Kunde kann maximal 4 Besucher an der Rezeption empfangen. Die Dienstleistungen und Einrichtungen der Campingplätze sind für Besucher zugänglich. Der Zugang zu diesen Einrichtungen kann jedoch nach den an der Rezeption angezeigten Tarifen kostenpflichtig sein. Besucherfahrzeuge sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.

9) Fahrzeugverkehr und Parken

Die Geschwindigkeit ist auf 10 km/h begrenzt. Der autorisierte Verkehr ist von 7 Uhr bis 23 Uhr (Juli/August). Das Parken ist auf Stellplätzen, die normalerweise von Unterkünften belegt sind, strengstens untersagt, es sei denn, es wurde ein Parkplatz dafür vorgesehen. Kein Fahrzeug darf den Verkehr behindern oder die Installation neuer Ankömmlinge verhindern.

10) Verhalten und Erscheinungsbild der Anlagen

Jeder ist verpflichtet, Handlungen zu unterlassen, die die Sauberkeit, Hygiene und das Erscheinungsbild des Campingplatzes und seiner Einrichtungen, insbesondere der sanitären Einrichtungen, beeinträchtigen könnten. Es ist verboten, Abwasser auf den Boden oder in die Rinnen zu entsorgen. Die Kunden müssen Abwasser in den dafür vorgesehenen Einrichtungen entleeren. Gemeinschaftsduschen und -spülbecken in den sanitären Einrichtungen sind ausschließlich für Urlauber auf Campingplätzen ohne private sanitäre Einrichtungen reserviert. Hausmüll, Abfall jeglicher Art und Papier müssen in den Mülltonnen entsorgt werden. Das Waschen ist außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter strengstens verboten. Wäsche darf bis 10 Uhr in der Nähe der Unterkunft aufgehängt werden, sofern sie diskret ist und die Nachbarn nicht stört. Sie darf niemals an Bäumen aufgehängt werden. Pflanzen und Blumenschmuck müssen respektiert werden. Es ist verboten, Nägel in Bäume zu schlagen, Äste zu schneiden oder Bäume zu pflanzen. Es ist verboten, den Standort einer Installation mit persönlichen Mitteln abzugrenzen oder den Boden zu durchgraben. Schäden am Gelände werden der verantwortlichen Person oder ihren gesetzlichen Vertretern in Rechnung gestellt. Der während des Aufenthalts genutzte Stellplatz muss in dem Zustand erhalten bleiben, in dem der Camper ihn bei seiner Ankunft vorgefunden hat.

11) Sicherheit

a) Feuer.

Wildfeuer (Holz, Kohle usw.) sind strengstens verboten. Kocher müssen in gutem Zustand gehalten werden und dürfen nicht unter gefährlichen Bedingungen verwendet werden. Im Brandfall benachrichtigen Sie sofort die Verwaltung. Feuerlöscher dürfen bei Bedarf verwendet werden. Ein Erste-Hilfe-Kasten ist an der Rezeption und in der Schwimmbad-Sanitätsstation erhältlich.

b) Diebstahl.

Die Verwaltung ist für Gegenstände, die im Büro hinterlassen werden, verantwortlich und hat die allgemeine Pflicht, den Campingplatz zu überwachen. Camper bleiben für ihre eigenen Einrichtungen verantwortlich und müssen dem Verwalter die Anwesenheit verdächtiger Personen melden. Die Kunden werden gebeten, die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz ihrer Ausrüstung zu treffen. Die Verwaltung kann im Falle eines Diebstahls nicht haftbar gemacht werden.

12) Spiele

Gewalttätige oder störende Spiele dürfen auf dem Campingplatz nicht organisiert werden. Kinder müssen immer unter der Aufsicht ihrer Eltern stehen, die für sie verantwortlich sind. Spielplätze und die Spielhalle müssen gemäß den Sicherheitsanweisungen und mit Respekt für die Ausrüstung und deren Nutzer genutzt werden.

13) Parken

Unbewohnte Geräte dürfen nur mit Zustimmung der Verwaltung und nur an dem angegebenen Standort auf dem Gelände verbleiben. Für diesen Service kann eine Gebühr erhoben werden. Fahrzeuge wie Wohnwagen, Wohnmobile und andere umgebaute Transporter dürfen unter keinen Umständen nachts auf den Außenparkplätzen geparkt werden. Alle Fahrzeuge müssen an der Rezeption gemeldet werden.

14) Sicherheit - Überwachung - Tragen geeigneter Badebekleidung und Accessoires

Im Gegensatz zum Wasserpark ist das Schwimmen nicht beaufsichtigt. Die Benutzer sind ausschließlich für ihr eigenes Schwimmen verantwortlich. Personen, die schwimmen können, dürfen die Pools alleine und unbeaufsichtigt betreten. Nichtschwimmer müssen von einem Erwachsenen begleitet werden und geeignete Schwimmausrüstung und Accessoires tragen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Dies gilt für die gesamte Zugangszeit zu den Pools. Schwimmringe, Bälle und aufblasbare Spiele sind nicht gestattet. Alle Benutzer müssen Kleidung tragen, die zum Baden und Schwimmen geeignet ist. Nur Boxershorts oder Schwimmhosen sind für Männer erlaubt (Schwimmhosen sind strengstens verboten). Für Frauen sind nur einteilige oder zweiteilige Badeanzüge erlaubt. Alle Kleidungsstücke, die den gesamten Körper bedecken, sind strengstens verboten. Alle anderen Badeanzüge und Accessoires, wie Neoprenanzüge, Schuhe, weite Kleidung oder im Gegenteil Monokinis, sind strengstens verboten. Auf Wunsch des Kunden kann der Campingplatzvertreter dem Kunden das Tragen anderer Kleidung oder eines bestimmten Accessoires (z. B. UV-Schutz-T-Shirt, Schwimmschuhe usw.) nur aus medizinischen Gründen und nur mit Nachweis gestatten.

15) Haustiere

Hunde sind auf dem Campingplatz erlaubt, mit Ausnahme von Hunden der Kategorien 1 und 2. Hunde und andere Tiere müssen auf dem gesamten Campingplatz, einschließlich der Stellplätze, an der Leine geführt werden. Sie dürfen nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden, auch nicht eingesperrt, in Abwesenheit ihrer Besitzer, die zivilrechtlich für sie verantwortlich sind. Hundekotbeutel stehen den Kunden an verschiedenen Stellen auf dem Campingplatz kostenlos zur Verfügung. La Prairie hat einen eigenen Hundebereich.

16) Videoüberwachung

Die Kunden werden darauf hingewiesen, dass verschiedene Kameras auf dem Campingplatz installiert sind, um die Sicherheit von Personen und Eigentum zu gewährleisten. Wenn Sie Fragen zum Videoüberwachungssystem haben, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung oder per E-Mail an die folgende Adresse: info@camping-leveno.com

17) Kleidung

Angemessene Kleidung ist in den Räumlichkeiten (Rezeption, Geschäft, Geschäfte, Fahrradverleih) erforderlich. T-Shirts und Schuhe müssen getragen werden.

18) Laden von Elektrofahrzeugen

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Elektrofahrzeuge von Campingplatzstellplätzen oder Mobilheimen aus aufzuladen. Ladestationen stehen den Kunden am Eingang des Campingplatzes zur Verfügung.

19) Verstoß gegen die Campingplatzregeln

Wenn ein Bewohner den Aufenthalt anderer Nutzer stört oder gegen die Bestimmungen dieser internen Regeln verstößt, kann der Verwalter oder sein Vertreter dem Bewohner mündlich oder schriftlich, falls erforderlich, formell mitteilen, dass er die Störung beenden soll. Im Falle eines schweren oder wiederholten Verstoßes gegen die Hausordnung und nach einer formellen Aufforderung des Verwalters zur Einhaltung kann dieser den Vertrag ohne Entschädigung kündigen und der Bewohner muss das Gelände sofort verlassen. Im Falle einer Straftat kann der Verwalter die Polizei hinzuziehen.